Wann immer Sie eine Dienstleistung als eigenständige Tätigkeit benötigen, können Sie trotz einer Vereinbarung einen Kooperationsvertrag abschließenEinzelarbeitsvertrag/-vertrag in Rumänien, in Bezug auf die steuerlichen Unterschiede zwischen diesen beiden.The law firm Pavel, Margarit and Associatesempfiehlt die Verwendung von aFachanwalt für Arbeits- und Steuerrechtder den Vertrag/die Vereinbarung/die Vertragsklauseln so gestalten kann, dass das Risiko einer Interpretation des Zusammenarbeitsverhältnisses als Arbeitsverhältnis vermieden wird.
Was ist ein Kooperationsvertrag/-vereinbarung und wie unterscheiden wir ihn von einem Arbeitsvertrag/-vertrag in Rumänien?
Der Kooperationsvertrag/die Vereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die die Erbringung gelegentlicher Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen des rumänischen Zivilgesetzbuchs beinhaltet, während der Arbeitsvertrag/die Vereinbarung eine Vereinbarung ist, die Arbeitsverhältnisse, Arbeitsgerichtsbarkeit, Urlaubsangelegenheiten, Gehalt usw. regelt Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, wobei der Arbeitnehmer von mehreren Rechten profitiert, wie z.
Wie können wir vermeiden, dass das Kooperationsverhältnis in Rumänien als Arbeitsverhältnis interpretiert wird?
Nach Art. 7 Punkt 3 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung, wird als selbstständige Tätigkeit jede Tätigkeit definiert, die von einer natürlichen Person zur Erzielung von Einkünften ausgeübt wird und mindestens 4 der folgenden Kriterien erfüllt:
- die natürliche Person hat die Freiheit, den Ort und die Art der Ausübung der Tätigkeit sowie den Arbeitsplan zu wählen;
- die natürliche Person hat die Freiheit, die Tätigkeit für mehrere Kunden auszuüben;
- die mit der Tätigkeit verbundenen Risiken werden von der natürlichen Person getragen, die die Tätigkeit ausübt;
- die Tätigkeit wird unter Verwendung der Güter der natürlichen Person durchgeführt, die sie ausführt;
- die Tätigkeit wird von der natürlichen Person unter Einsatz ihrer intellektuellen Fähigkeiten und / oder ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit ausgeübt, je nach den Besonderheiten der Tätigkeit;
- die natürliche Person ist Teil einer Berufsorganisation / eines Berufsverbandes mit der Rolle der Vertretung, Regulierung und Aufsicht des entwickelten Berufs gemäß den besonderen normativen Gesetzen, die die Organisation und Ausübung des jeweiligen Berufs regeln;
- Die natürliche Person hat die Freiheit, die Tätigkeit direkt, mit angestelltem Personal oder durch Zusammenarbeit mit Dritten im Einklang mit dem Gesetz auszuüben.
Daher sind die Bedingungen derKooperationsvereinbarung/Vertrag, um die zu vermeidenDeutungzu einem Arbeitsvertrag/einer Vereinbarung, so klar wie möglich zu gestalten, um das Unabhängigkeitsverhältnis zwischen Vertrag/Vereinbarung/Vertragsparteien widerzuspiegeln und ein Unterordnungsverhältnis zwischen ihnen aufzuheben.
Die law firm Pavel, Margarit and Associatesempfiehlt, dass diese Art von Klauseln entworfen oder überarbeitet werden von aRumänischer Anwalt für Arbeitsrechtspezialisiert auf Arbeits- und Steuerrecht.
Sanktionen bezüglich der Auslegung des Kooperationsvertrags/der Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag/einer Vereinbarung
Die Deutungdes Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien steuerlich einem Arbeitsvertrag/-vertrag gleichgestellt werden können, wobei auf den Kooperationsvertrag/-vertrag die gleichen Steuern, Abgaben und Sozialabgaben wie auf einen Arbeitsvertrag/-vertrag anzuwenden sind. Diese Situationen können sich ergeben, wenn Kooperationsvereinbarungen/Verträge eine arbeitsrechtliche Sprache verwenden oder arbeitsvertragsspezifische Elemente regeln.
Aus steuerlicher Sicht sind daher bei der Auslegung einer Tätigkeit als unselbstständiger Tätigkeit die Regeln zur Festsetzung der Lohnsteuer anzuwenden. Die Einkommensteuer und die gesetzlich festgelegten obligatorischen Sozialbeiträge werden neu berechnet und überwiesen, wobei der Zahler und der Begünstigte des Einkommens gesamtschuldnerisch fällig sind. Darüber hinaus können neben diesen Neuberechnungen Strafen verhängt oder Zuwiderhandlungen oder strafrechtliche Sanktionen verhängt werden, weshalb es wesentlich ist, dass der Vertrag / die Vereinbarung / die Vertragsbestimmungen den Willen der Parteien zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung genau widerspiegeln / Arbeitsvertrag und kein Arbeitsvertrag/Vertrag.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht/Arbeitsrecht, Steuerstreitigkeiten und Rechtsstreitigkeitenkann Kunden helfen, die auf diese Situation gestoßen sind, um die von den Steuerbehörden verhängten Sanktionen zu vermeiden.
The law firm Pavel, Margarit and Associateshat Kunden bei der Ausarbeitung solcher unterstütztKooperationsvertrag/Verträge, sowie imGestaltung von Arbeitsverträgen/Arbeitsverträgenund empfiehlt, dass sie von einem auf Arbeits- und Steuerrecht spezialisierten Anwalt entworfen oder überprüft werden sollten, um Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Steuerfragen im Zusammenhang mit dieser Art von Vereinbarungen/Verträgen zu vermeiden.
Die rumänische Anwaltskanzlei Pavel, Margarit & Associates ist eine der besten Anwaltskanzleien in Rumänien und bietet erstklassige Rechtsberatung. Die Kunden der rumänischen Anwaltskanzlei sind ausländische und lokale Top-Unternehmen und hochkarätige Privatpersonen. Im Jahr 2021 haben die Erfolgsgeschichten der rumänischen Anwaltskanzlei Anerkennung von den renommiertesten internationalen Leitfäden und Publikationen gebracht. Die Kanzlei wurde von der Publikation Legal 500 in Rumänien auf den zweiten Platz gewählt. Die rumänische Anwaltskanzlei ist auch vom IFLR 1000 Financial and Corporate Guide 2021 anerkannt. Die rumänische Anwaltskanzlei Pavel, Margarit & Associates ist auch die einzige Anwaltskanzlei in Rumänien, die vom Global Law Experts Director in London im Bereich Streitbeilegung empfohlen wird. Alle relevanten Informationen über die rumänische Anwaltskanzlei Pavel, Margarit & Associates finden Sie auf der Websitewww.avocatpavel.com