Der Kauf einer Immobilie in Rumänien, beispielsweise einer Wohnung oder eines Hauses, einer Industriehalle oder eines Bürogebäudes, kann von rumänischen Staatsbürgern, Bürgern von EU-Mitgliedstaaten sowie ausländischen Staatsbürgern getätigt werden. Im Hinblick auf das Eigentumsrecht an Grundstücken, insbesondere an landwirtschaftlichen Flächen in Rumänien, sieht das Gesetz bestimmte Sonderbestimmungen für deren Erwerb vor. Daher ist es wichtig, die Gesetzgebung zu kennen, die solche Transaktionen regelt. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Anwaltskanzlei Pavel, Margarit and Associates einen auf Immobilien und Bauwesen spezialisierten Anwalt, der alle Vorgänge für den Kauf einer Immobilie in Rumänien erledigen kann.

Ganz gleich, ob wir über den Kauf einer Immobilie in Rumänien sprechen, etwa einer Wohnung oder eines Hauses, einer Industriehalle oder eines Baubüros, wir müssen sorgfältig auf rechtliche Details achten – von Dokumenten, die das Eigentum des Verkäufers bescheinigen, bis hin zu Grundbuchauszügen, Steuerbescheinigungen usw. Energieausweise, technische Gutachten und natürlich der Abschluss von Kaufverträgen oder Empfangsprotokollen.

Darüber hinaus kann ein Immobilienanwalt einen Due-Diligence-Bericht erstellen, um die rechtliche Situation der Immobilie zu analysieren.

Ab 2012 können Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums Grundstücke in Rumänien erwerben, während landwirtschaftliche Flächen, Wälder und Waldflächen ab dem 1. Januar 2014 von den genannten Personen erworben werden können.

Daher können EU-Bürger ebenso wie rumänische Staatsbürger Immobilien, Grundstücke, Wohnungen oder Häuser in Rumänien besitzen. Ausländische Staatsbürger und Apatriden erwerben das Eigentum an dem Land unter den in internationalen Verträgen geregelten Bedingungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit.

Für landwirtschaftliche Flächen, die außerhalb der bebauten Fläche liegen, sieht das Gesetz besondere Bestimmungen für deren Verkauf/Kauf vor.

Pavel, Margarit and Associates hat zahlreiche Klienten bei Immobilienkaufprojekten unterstützt, darunter beispielsweise den Kauf von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Bürogebäuden, Industriehallen und anderen Arten von Immobilien.

 Geltender Rechtsrahmen für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen außerhalb der bebauten Fläche

Das Gesetz 17/2014 legt Maßnahmen zur Regelung des Verkaufs von landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der bebauten Fläche fest, die für rumänische Staatsbürger bzw. Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats oder der ASEE oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft gelten.

Ausländische Staatsbürger können das Eigentumsrecht an landwirtschaftlichen Flächen außerhalb des bebauten Gebiets unter den in internationalen Verträgen geregelten Bedingungen, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter den Bedingungen dieses Gesetzes erwerben.

Ausländische Staatsangehörige, die nicht unter die oben genannten Bestimmungen fallen, können Eigentum ausschließlich an den Gebäuden besitzen und ein Grundstücksrecht an dem dazugehörigen Grundstück erwerben.

Für sie bestehen Möglichkeiten, Land zu besitzen, beispielsweise durch die Gründung einer rumänischen Gesellschaft.

Das genannte Gesetz sieht besondere Bestimmungen für den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen außerhalb der bebauten Fläche Rumäniens vor, wobei die Einhaltung der im rumänischen Zivilgesetzbuch vorgesehenen Bedingungen und der Bestimmungen über das Vorkaufsrecht zwingend erforderlich ist.

Ab dem 1. Februar 2021 gelten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 175/2020 hat jeder, der in Rumänien eine Immobilie, beispielsweise landwirtschaftliche Flächen, verkaufen oder kaufen möchte, eine Reihe von Verpflichtungen. Einige von ihnen blieben ab Gesetz Nr. 17/2014, geändert insbesondere hinsichtlich der Aspekte im Zusammenhang mit den Vorkaufsrechten auf zum Verkauf angebotenen Flächen, wobei die Regelung ausschließlich für Flächen außerhalb der bebauten Gebiete gilt.

Die Sanktion bei Nichteinhaltung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 175/2020

Der Verkauf von Immobilien in Rumänien, wie z. B. landwirtschaftlichen Flächen in Rumänien, die sich außerhalb des bebauten Gebiets befinden, ohne Beachtung des Vorkaufsrechts oder ohne Einholung der erforderlichen Genehmigungen für den Abschluss des Kaufvertrags in beglaubigter Form durch den Notar oder die Verkündung durch das Gericht Die Entscheidung, den Kaufvertrag zu ersetzen, ist unzulässig und wird mit Nichtigkeit geahndet.

Daher ist es wichtig, die rumänische Gesetzgebung zu kennen, wenn Sie in Rumänien eine Immobilie kaufen möchten, beispielsweise Wohnungen, Häuser, Industriehallen oder Bürogebäude. Ein Anwalt kann die notwendigen Informationen bereitstellen und auch bei einer Immobilien-Due-Diligence helfen, die Informationen zu den Eigenschaften der Immobilie, Eigentümern, Risiken und rechtlichen Beschränkungen umfasst, und auch bei der Ausarbeitung eines Kaufvertrags bzw. Immobilienverkaufsvertrags helfen Schuldscheinvereinbarung und bietet Unterstützung und Vertretung im Verhandlungsprozess zum Abschluss von Verträgen.

Pavel, Margarit and Associates empfehlen, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um Beratung und Rechtshilfe beim Kauf einer Immobilie in Rumänien zu leisten.

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Die rumänische Anwaltskanzlei Pavel, Margarit & Associates ist eine der Top-Kanzleien in Rumänien und bietet erstklassige Rechtsberatung. Die Mandanten der rumänischen Anwaltskanzlei sind ausländische und lokale Top-Unternehmen sowie vermögende Privatpersonen. Im Jahr 2021 wurden die Erfolgsgeschichten der rumänischen Anwaltskanzlei von den renommiertesten internationalen Leitfäden und Publikationen anerkannt. Die Kanzlei wurde von der Legal 500-Publikation auf Platz 2 in Rumänien eingestuft. Die rumänische Anwaltskanzlei ist auch vom IFLR 1000 Financial and Corporate Guide 2021 anerkannt. Pavel, Margarit & Associates Romanian Law Firm ist auch die einzige Anwaltskanzlei in Rumänien, die vom Global Law Experts Director in London im Bereich Streitbeilegung empfohlen wird.