The selling or buying a company in Romania are strategies that are often applied in practice, being recognized for the multitude of benefits for the shareholders, both parties taking the advantages of it.

Um ein Unternehmen in Rumänien zu verkaufen, werden die von den Aktionären gehaltenen Anteile an andere Minderheits- oder Mehrheitsaktionäre übertragen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des rumänischen Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/1990 muss anwendbar sein.Die Anwaltskanzlei Pavel, Margarit and Associatesempfiehlt die Verwendung von aFachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fusionen und ÜbernahmenWer kann Sie beraten, um die notwendigen Schritte zum Verkauf/Kauf Ihres rumänischen Unternehmens durchzuführen?

Der Verkauf/Kauf des rumänischen Unternehmens durch Abtretung von Anteilen. Der Kauf- und Verkaufsvertrag für Aktien. 

Die Abtretung der Anteile stellt die Übertragung der Anteile an die neuen Anteilseigner dar, die die Eigenschaft eines neuen Anteilseigners im rumänischen Geschäft erwerben.

The sale and purchase agreement of shares will be concluded between assignors, natural or legal persons, shareholders in the Romanian company whose shares are transferred and assignees, natural or legal persons, who take the shares from the assignors. It can be concluded under private signature, being the most important document involved in this process, whereas it sets out important elements such as the rights and obligations of the parties, damages in case of default, or the price of the transfer.

The sale and purchase agreement of shares can be divided into simple or complex agreements, from the perspective of undertaking the rights and obligations and also from the perspective of the liability generated by the breach of agreement, the compliance with conditions precedent, or conditions subsequent.

Also, the shareholders of the assignment of shares may be interested in including drag along / tag along clauses either in the articles of association or in the shareholder agreement, by amending them, to facilitate the sale of shares in the Romanian company.

These clauses must correspond to the specifics of each type of Romanian company which is why we consider essential to use the services of a lawyer specialized in mergers and acquisitions and commercial law who can set out how the parties really want to engage in the Romanian business.

The steps and the procedure for registering the assignment of shares.

Die Übertragung von Aktien an Aktionäre außerhalb der rumänischen Gesellschaft muss den Bestimmungen der Satzung entsprechen. Wenn die Satzung nichts anderes vorsieht, ist die Übertragung an Aktionäre außerhalb der Gesellschaft nur zulässig, wenn sie von den Gesellschaftern genehmigt wurde, die mindestens drei Viertel des Aktienkapitals repräsentieren, wie im rumänischen Gesellschaftsgesetz Nr. 31/1990. Durch die Einführung der Formulierung „sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist“ wird den Aktionären die Möglichkeit gegeben, diese Aktien zu anderen in der Satzung festgelegten Bedingungen zu übertragen.

Daher müssen die Bestimmungen der Satzung so klar wie möglich formuliert sein und den Willen der Parteien genau widerspiegeln. Die rumänische Anwaltskanzlei Pavel, Margarit and Associates empfiehlt, die Satzung von einem auf Handels- und Gesellschaftsrecht, Fusionen und Übernahmen spezialisierten Anwalt entwerfen oder überarbeiten zu lassen.

Die Abtretung der Anteile muss im rumänischen Handelsregister eingetragen werden und ist ab diesem Zeitpunkt für Dritte wirksam. Zu diesem Zweck werden der Vertrag und alle anderen erforderlichen Dokumente für die Registrierung von Erwähnungen bezüglich der Übertragung der Aktien von einem auf Gesellschafts-, Handels- und Fusions- und Übernahmerecht spezialisierten Anwalt erstellt.

Eine Neuheit im Gesetzgebungsbereich sind die neuen Bestimmungen des rumänischen Gesellschaftsgesetzes Nr. 223/2020 zur Vereinfachung und Beseitigung der Bürokratie bei der Übertragung von Aktien und der Zahlung von Aktienkapital durch Änderung des rumänischen Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/1990.

Daher erfolgt die Eintragung der Eigentumsübertragung auf Aktionäre außerhalb des Unternehmens im rumänischen Handelsregister in einem einzigen Schritt, weshalb die Anwaltskanzlei Pavel, Margarit and Associates empfiehlt, sich an einen auf Handels-, Gesellschafts- und Fusionsfusionen spezialisierten Anwalt zu wenden und Akquisitionen mit Erfahrung in diesen Verfahren können die erforderlichen Standards erfüllen, sodass alle Dokumente im Einklang mit dem Willen der Aktionäre erstellt werden.

Die Anwaltskanzlei Pavel & Associates empfiehlt außerdem, sich an einen auf Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Fusionen und Übernahmen spezialisierten Anwalt aus Rumänien zu wenden, der die rechtlichen Bestimmungen analysiert, die Parteien während des Prozesses schützt und begleitet, wobei das Endziel der Verkauf oder Kauf ist ein Unternehmen in Rumänien in einem legalen und sicheren System, das auch zeiteffizient ist.


Pavel, Margarit & Associates Rumänische Anwaltskanzleiist eine der Top-Anwaltskanzleien in Rumänien und bietet erstklassige Rechtsberatung. Die Kunden der rumänischen Anwaltskanzleien sind ausländische und führende lokale Unternehmen sowie vermögende Privatpersonen. Im Jahr 2021 haben die Erfolgsgeschichten der rumänischen Anwaltskanzlei Anerkennung in den renommiertesten internationalen Leitfäden und Publikationen eingebracht. In der Publikation Legal 500 belegte die Kanzlei in Rumänien den zweiten Platz. Die rumänische Anwaltskanzlei ist außerdem im IFLR 1000 Financial and Corporate Guide 2021 anerkannt. Die rumänische Anwaltskanzlei Pavel, Margarit & Associates ist außerdem die einzige Anwaltskanzlei in Rumänien, die vom Global Law Experts Director in London im Bereich Streitbeilegung empfohlen wird. Alle relevanten Informationen zur rumänischen Anwaltskanzlei Pavel, Margarit & Associates finden Sie auf der Websitewww.avocatpavel.ro.